
Viele fragen sich vor dem Verkauf, ob das Finanzamt mitkassiert. Für Privatpersonen in Österreich ist die Lage meist einfach – dieser Beitrag ersetzt aber keine Steuerberatung.
Physisches Gold ist ein privates Wirtschaftsgut
Goldschmuck, Goldmünzen und Goldbarren gelten bei Privatpersonen als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf sind nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (Spekulationsgeschäft).
Nach einem Jahr steuerfrei
Haben Sie das Gold länger als ein Jahr besessen, ist der Gewinn grundsätzlich steuerfrei. Bei geerbtem Gold zählt in der Regel die Besitzdauer der verstorbenen Person mit.
Freigrenze
Spekulationseinkünfte bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt unter einer jährlichen Freigrenze liegen. Den aktuellen Betrag erfahren Sie beim Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Belege aufbewahren
Bewahren Sie Kauf- und Ankaufsbelege auf. Unser Ankaufsbeleg dokumentiert Datum, Gewicht, Feingehalt und Preis.
Wissen, was Ihr Gold wert ist.
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